Das Initiativkomitee meint:
"Die Schweiz wird zugebaut: Ein Quadratmeter Grünfläche pro Sekunde – täglich rund 10 Fussballfelder – verschwindet unter Strassen, Einkaufszentren, Parkplätzen und Häusern. Dorf- und Stadtränder fransen ins Land hinaus. (...) Damit dies nicht zum Schaden von Natur und Landschaft geschieht, muss die Raumplanung für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sorgen, und zwar in allen Kantonen und Gemeinden. Je knapper Freiräume werden, desto wichtiger ist eine sorgfältige Planung der Bautätigkeit. In vielen Quartieren kann eine hochwertige Bauentwicklung guten Wohn- und Arbeitsraum schaffen."
(Quelle: http://www.landschaftsinitiative.ch/)
Die Zersiedelung kann nur mit einer Reduktion der Anzahl Gemeinden gestoppt werden.
Gemeindefusionen würden es erlauben, dort zu bauen, wo es für die Gemeinden am effizientesten ist, ohne dass Gebiete mit Siedlungsstopp deshalb unter zu wenig Steuerzahlern leiden würden oder das lokale Gewerbe Angst um seine Aufträge haben müsste.
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Die Raumentwicklung in der Schweiz ist nicht nachhaltig. Das ist unbestritten. Nur: Was tun dagegen? Wir meinen: Es braucht die Landschaftsinitiative.
1. Ziele der Landschaftsinitiative
Die Landschaftsinitiative trägt dazu bei, dass wir in Zukunft haushälterisch mit dem knappen Gut «Boden» umgehen. Sie will :
Schöne Landschaften erhalten
Schöne Landschaften und Heimat sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Unverbaute Landschaften sollen als Raum für Mensch und Natur erhalten bleiben. Bauen ja, aber am richtigen Ort.
Die Ernährungsgrundlage sichern
Fruchtbare Ackerböden, Wiesen und Weiden sind die Basis für die Qualität und Sicherheit unserer Lebensmittel und Existenzgrundlage der Schweizer Bäuerinnen und Bauern.
Wirtschaft in attraktiver Landschaft
Attraktiver Erholungsraum nahe den Städten und Dörfern und in den Alpen ist ein Standortvorteil für die Schweizer Wirtschaft und unabdingbar für den Tourismus.
2. Inhalte der Landschaftsinitiative
Die Landschaftsinitiative schlägt einen leicht geänderten Artikel 75 der Bundesverfassung und eine neue Übergangsbestimmung vor.
Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich
Die Verantwortung für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen sein. Sie müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen, statt auf die Untätigkeit des andern zu verweisen. Der Bund soll sich weiterhin auf das Festlegen von Grundsätzen beschränken. Wie heute soll der Bund über die Grundsätze hinaus die zentralen Bestimmungen für die Begrenzung des Bauens im Nichtbaugebiet erlassen: Im Nichtbaugebiet soll nur gebaut werden dürfen, wenn der Zweck der Bauten und Anlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert. Um das Bauzonenwachstum «nach aussen» zu bremsen, soll der Bund neu Bestimmungen zur Förderung der Siedlungsentwicklung «nach innen» erlassen. Dazu gehören z.B. Massnahmen gegen die Baulandhortung und zur Verbesserung der Qualität bestehender Siedlungen.
Zentrale Ziele in die Verfassung
Wichtige Begriffe, die bis anhin zu wenig Gewicht hatten, finden Eingang in die Verfassung: Der Schutz des Kulturlandes, die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und die erwähnte, qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung nach innen. Die explizite Aufnahme in die Verfassung verpflichtet Bund und Kantone, diese Elemente in ihren entsprechenden Gesetzen besser zu berücksichtigen.
Einzonungen durch Rückzonungen kompensieren
Die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen darf während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Die Begrenzung bezieht sich ausdrücklich auf die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz. Erweiterungen von Bauzonen sind bei Bedarf möglich, wenn sie mit Rückzonungen an anderen Orten kompensiert werden. Es handelt es sich also nicht um ein Bauzonen-Moratorium oder gar um einen Einzonungs-Stopp. Die konkreten Instrumente für den Abtausch oder die Verlagerung von Bauzonen muss der Gesetzgeber schaffen. Zudem kann der Bundesrat in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.
Die heutigen Bauzonenreserven reichen für die nächsten 20 Jahre bei weitem aus. Die 2007 bestehende Bauzonenfläche übersteigt den prognostizierten Bedarf bis ins Jahr 2030 um das Doppelte. Ein Viertel der bestehenden Bauzonen steht heute leer. In den überbauten Schweizer Bauzonen schlummern zusätzliche Nutzungsreserven von der zehnfachen Fläche der Stadt Genf. Wenn die Entwicklung ungebremst weitergeht, rechnet das Amt für Raumentwicklung mit einer Zunahme der Bauzonenfläche um weitere 130 km2 bis ins Jahr 2030. Das entspricht der Summe der heutigen Fläche der Städte Basel, Genf und Zürich.
Das Prinzip der Flächenkompensation ist nicht neu in der Schweiz. Seit über hundert Jahren wird es für den Wald erfolgreich angewendet: Jede Rodung einer Waldfläche muss an einem anderen Ort durch eine Aufforstung gleicher Fläche ausge¬glichen werden. Dank dieser Regelung konnte die Schweizer Waldfläche erhalten bleiben. Mit demselben flexiblen und be¬währten Instrument will die Landschaftsinitiative die Fläche der Bauzonen während 20 Jahren stabil halten.
3. Landschaftsinitiative oder RPG-Revision?
Um eine nachhaltigere Raumplanung zu erreichen, gibt es verschiedene Instrumente. Die Landschaftsinitiative ist eines davon. Eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist ein anderes. Jede Änderung eines Verfassungsartikels zieht zwingend eine Gesetzesänderung nach sich. Nach Annahme der Landschaftsinitiative müsste das RPG angepasst werden. Die Frage ist heute also nicht: Landschaftsinitiative oder RPG-Revision, sondern: Lässt sich die Raumplanung auch auf einen nachhaltigen Pfad bringen, indem man bloss das RPG revidiert, ohne dessen Grundlage in der Verfassung zu ändern?
Wir Initiantinnen und Initianten wollen ein Ziel erreichen. Wir wollen der Zersiedelung Einhalt gebieten. Uns ist jedes Mittel willkommen, das diesem Ziel dient. Wir sind aber überzeugt, dass die Neuausrichtung der Raumplanung sowohl die Verfassungs- wie die Gesetzesstufe umfassen muss.
Der heutige Verfassungsauftrag zur Raumplanung (Art. 75) ist nicht griffig genug. Wenn wir Ernst machen wollen mit der haushälterischen Nutzung der begrenzten Ressourcen Boden, Lebensraum und Landschaft, dann müssen wir die Siedlungsfläche begrenzen und dem Bund gegenüber den Kantonen deutlich mehr Gestaltungskompetenz geben. Das ist mit der heutigen Verfassungsgrundlage nur beschränkt möglich. Es braucht ein griffigeres Raumplanungsgesetz und die Landschaftsinitiative, die einen guten Verfassungsartikel dazu liefert.
Otto Sieber
Pro Natura Zentralsekretär und Präsident des Vereins ‚Ja zur Landschaftsinitiative’